20.12.2013
Eltern von Mehrlingen können sich unter Umständen auf mehr Elterngeld freuen.
Aufgrund mehrerer Gerichtsurteile bestehen unter bestimmten Voraussetzungen neben dem Elterngeldanspruch für das jeweils älteste Mehrlingskind weitere Zahlungsansprüche auch für die Mehrlingsgeschwister. „Ich empfehle allen Eltern von Mehrlingsgeburten, deren Bewilligungszeitraum für Elterngeld nach dem 31. Dezember 2008 endete, ihre Elterngeldansprüche für die jüngeren Mehrlingskinder überprüfen zu lassen“, sagt Annette Rystok aus der Elterngeldstelle der Stadt Seelze und ergänzt: „Zuständig ist bei neu zugezogenen Eltern von Mehrlingen immer die Elterngeldstelle, die das Elterngeld bewilligt hat.“
Der Antrag kann bei Rystok unter Tel.: 05137/828 319 oder per E-Mail unter annette.rystok@stadt-seelze.de angefordert oder im Internet unter www.seelze.de herunter geladen werden.