16.10.2019
Entscheidung über den SuedLink-Korridor steht bevor!
Voraussichtlich bis Ende des Jahres wird die Bundesnetzagentur den 1.000 m breiten Korridor für den SuedLink verbindlich festgelegt haben. Im unmittelbar anschließenden Planfeststellungsverfahren geht es dann darum, den grundstücksgenauen Verlauf für das Erdkabel zu bestimmen.
Auf dem Weg zum konkreten Erdkabelverlauf wird bereits jetzt ab Herbst es wieder einen öffentlichen Austausch geben. Konkret werden erste Vorschläge zu einem möglichen genauen Verlauf der Erdkabel im Vorschlagskorridor vorgestellt und diskutiert.Voraussichtlich Anfang 2020 wird der Antrag auf Planfeststellungsbeschluss eingereicht werden. Im Anschluss in den wieder Antragskonferenzen statt. Bis Ende 2021 soll der Planfeststellungsbeschluss vorliegen, der den Leitungsverlauf verbindlich festlegt.
Sobald es neue Informationen oder Termine zur Beteiligung gibt, werden wir Sie informieren !
Ausführliche Infos finden sich auch im SuedLink-Newsletter 3/19
(16.08.2019)
Für den unser Stadtgebiet betreffenden Abschnitt des geplanten SuedLink (Vorgaben 3, Abschnitt B, Trassenkorridorsegment 58) finden am 10. und 11.September 2019 die Erörterungstermine statt.
In diesem Termin werden die rechtzeitig erhobenen Äußerungen (z.B. unsere Stellungnahme) erörtert.
Die Erörterung ist nicht öffentlich- teilnahmeberechtigt sind neben den Vorhabenträgern diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, sowie Träger öffentlicher Belange.
Mehr zur Einladung, den Erörterungsterminen und der Tagesordnung: https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Termine/DE/Veranstaltungen/2019/190910_ET3-4_B_Hannover.html
(15.07.2019)
Am 12.7.2019 ist die Frist zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung abgelaufen. Die Stellungnahme der Stadt Seelze sowie weitere Informationen zum Thema Suedlink finden Sie hier.
(1.7.2019)
Der Rat der Stadt Seelze hat am 20.06.2019 eine Stellungnahme zum Bundesfachplanungsverfahren SuedLink beschlossen. In den Ratsbeschluss eingeflossen ist auch eine Forderung der betroffenen Ortsräte Almhorst, Gümmer. Lohnde sowie des Ortsvorstehers Döteberg zu Mindestabständen zur Siedlungsbebauung.
Bis zum 12.07.2019 müssen alle Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise entweder per Brief an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3, Abschnitt B) oder per Onlineformular ( www.netzausbau.de/beteiligung3-b ) eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen können während des Zeitraums der Beteiligung bei der Bundesnetzagentur, Willestr.2, 30173 Hannover (Mo - Mi 8:00 - 16:00 Uhr, Do 8:00 - 17:30 Uhr, Fr 8:00 - 13.00 Uhr) oder unter ( www.netzausbau.de/beteiligung3-b ) Karteikarte "Status" eingesehen werden.
Alle Hinweise und Anregungen, die bereits Berücksichtigung gefunden haben, lassen sich weiterhin einsehen unter: https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/suedlink/planung/online-planungstool/
(13.5.2019)
Die Behörden - und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 NABEG hat am 13.05.2019 begonnen
Alle Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise müssen bis zum 12.07.2019 entweder per Brief an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3, Abschnitt B) oder per Onlineformular (www.netzausbau.de/beteiligung3-b) eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen können während des Zeitraums der Beteiligung bei der Bundesnetzagentur, Willestr.2, 30173 Hannover (Mo - Mi 8:00 - 16:00 Uhr, Do 8:00 - 17:30 Uhr, Fr 8:00 - 13.00 Uhr) oder unter (www.netzausbau.de/beteiligung3-b) Karteikarte "Status" eingesehen werden.
Alle Hinweise und Anregungen, die bereits Berücksichtigung gefunden haben, lassen sich weiterhin einsehen unter: https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/suedlink/planung/online-planungstool/
Am 29.05.2019 findet in Garbsen, Aula des Schulzentrum I, Planetenring 7, 30823 Garbsen von 16 bis 19 Uhr ein Infomarkt von TenneT statt. Dort werden die Antragsunterlagen ebenfalls einzusehen sein und es besteht die Möglichkeit, Fachleuten Fragen zu allen Themenbereichen rund um den SuedLink zu stellen.
Im Anschluss finden Sie weiterhin alle Informationen und die Historie zum Thema SuedLink.
(25.02.2019)
Am 22.02.2019 wurde die Stadt Seelze in Hildesheim vorab von Tennet informiert, dass die Trasse, die von Tennet im Rahmen des §8 NABEG als Vorschlagstrasse bei der Bundesnetzagentur eingebracht werden wird, Seelzer Stadtgebiet durchquert.
Die Vorschlagstrasse wird am 22.03.2019 bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Diese wird die Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen und im Anschluss (bis Mitte 2019) die öffentliche Auslegung der Unterlagen nach §8 NABEG bekannt machen (öffentliche Bekanntmachung).
Danach haben sowohl die Öffentlichkeit als auch die Stadt Seelze 2 Monate Zeit für Eingebungen und Anregungen zum Verfahren (z.B. Planungen wie Schulstandorte und Wohnbaulandentwicklungen, die noch nicht durch Bauleitplanung abgesichert sind, aber Berücksichtigung finden müssen sowie alle weiteren Raumwiderstände, die noch nicht berücksichtigt wurden).
Die Stadt hat umgehend mit Tennet abgestimmt, eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit direkt hier vor Ort in Seelze abzuhalten. Diese findet am 19.03.2019 von 18 bis 20 Uhr im Bürgerhaus Gümmer, Westerfeldweg 7, 30926 Seleze statt.
Infos zum Trassenverlauf und bereits berücksichtigten Raumwiderständen finden sich in den sogenannten Streifenkarten:
Streifenkarten Trassenkorridorsegment 58
Einen ausführlichen Steckbrief finden Sie unter:
Steckbrief – Trassenkorridorsegment 58
Der Rat der Stadt Seelze hat eine erneute Resolution verabschiedet: Resolution des Rates der Stadt Seelze zu den aktuellen - geänderten - Plänen des Netzbetreibers "tennet für eine Südlink-Trasse westlich von Hannover vom 28.2.2019
Weitere Informationen, auch zur Zeitschiene, bietet der newsletter zum SuedLink:
https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/suedlink/dialog/suedlink-news/
(November 2018)
Tennet hat der Bundesnetzagentur vorgeschlagen, das Trassenkorridorsegment 57 (südlich Dedensen, Lathwehren, Gut Dunau) aus dem Verfahren zu nehmen. Die Bundesnetzagentur hat dies bestätigt. Weiterhin in der Prüfung ist das Segment 58, das das Stadtgebiet zwischen Gümmer und Lohnde sowie Almhorst und Kirchwehren queren würde.
Mehr Informationen und Kartenmaterial:
Bundesfachplanung SuedLink - Vorschlag und Begründung Abschichtung TKS 57 (1,8 MB)
Als zuständige Übertragungsnetzbetreiber planen die TenneT TSO GmbH und die TransnetBW GmbH den Bau einer erdverlegten Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet sich das Vorhaben in der Bundesfachplanung, d.h. es gibt noch keinen konkreten Leitungsverlauf des SuedLinks, sondern eine Vielzahl von möglichen, 1000 m breiten, Trassenkorridoren zwischen Wilster/Brunsbüttel und Grafenrheinfeld/ Großgartach. Innerhalb der verschiedenen Trassenkorridore müssen an technisch anspruchsvollen Querungen Baugrundvoruntersuchungen stattfinden, welche zur Bewertung der technischen Realisierungsmöglichkeit von Unterbohrungen in diesen Querungsbereichen dienen und bei den zu erstellenden Unterlagen nach § 8 NABEG Berücksichtigung finden.
Die zu überprüfenden Trassenvarianten, die das Seelzer Stadtgebiet queren würden, weisen einen anspruchsvollen Querungsbereich im Bereich der DB und des Kanals zwischen Gümmer und Lohnde auf.
Um diese genauer prüfen zu können, werden 3 Probenbohrungen auf städtischem Eigentum vorgenommen. Die genauen Lage der Probenbohrpunkte finden Sie im Lageplan (477 KB). Ausführliche Infos zu den Probebohrungen finden Sie hier: Info-Poster (1.7 MB) Bekanntmachung (25 KB)
5/2018
Am Dienstag, den 29. Mai 2018 ist das SuedLink-Projektteam in der Region Hannover (Garbsen) unterwegs und gibt Auskunft über den Stand der Planung und die nun kommenden Verfahrensschritte. Über welche Themen Tennet informiert und was Sie auf den SuedLink-Infomärkten sonst noch erwartet, erfahren Sie in den SuedLink News 02/18.
12/2017
Bei den Abschnitten B der Vorhaben 3 ( dies betrifft Seelze) und 4 sind nun wieder TenneT und TransnetBW am Zug: Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen festgelegt, welche Unterlagen die Vorhabenträger noch einreichen müssen.
Auf Grundlage der zahlreichen Hinweise aus den Antragskonferenzen wurde in den Untersuchungsrahmen festgelegt, welche Unterlagen die Übertragungsnetzbetreiber vorlegen müssen. Insbesondere waren dies unter anderem Unterlagen zur raumordnerischen Beurteilung und zur Strategischen Umweltprüfung, die zur Fortführung des Verfahrens über die Festlegung von Trassenkorridoren benötigt werden
Die beiden Vorhabenträger hatten für den Abschnitt 3 am 7. April 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung eingereicht. Nach Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit hat die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung eröffnet und am 13. Juni 2017 eine Antragskonferenz durchgeführt. Am 23. November 2017 legte sie den Untersuchungsrahmen fest. Mit der Vorlage der Unterlagen nach § 8 NABEG rechnet die Bundesnetzagentur im dritten Quartal 2018.
Hier können die Unterlagen für den Untersuchungsrahmen eingesehen werden :
https://www.netzausbau.de
Die Antragseinreichung zur Eröffnung der Bundesfachplanung für den Abschnitt, in dem sich die Region Hannover befindet, ist am 07.04.2017 erfolgt.
Vor der Antragskonferenz im Juni 2017 hatTenneT eine öffentliche Informationsveranstaltung angeboten. Der Antragsworkshop für die Region Hannover hat am 04.05.2017 stattgefunden
Die Planunterlagen des Antrags nach
§ 6 NABEG stehen zum Herunterladen bereit:
Die Antragskonferenz im Bundesfachplanungsverfahren findet am 13.06.2017 09.00 Uhr im Designhotel Wienecke XL, Hildesheimer Str.380, 30519 Hannover statt.
Die Veranstaltung ist öffentlich,
geladen sind die Träger öffentlicher Belange, so auch die Stadt Seelze, eine
Anmeldung für Interessierte ist möglich unter
https://www.netzausbau.de/_tools/Anmeldung/AK_Hannover/node.html
Unstrittig ist, dass es eine
Stromtrasse geben wird und diese komplett als Erdkabel ausgeführt werden wird.
Im Verfahren wird es jetzt darum gehen, die bestmögliche Streckenführung
aufzuzeigen.
Auch
während der Bundesfachplanung können Sie den aktuellen Planungsstand auf den
Projektwebseiten verfolgen und Ihre Hinweise weiterhin im WebGIS einbringen.
Die Stadt Seelze ist als Teil der
Region Hannover auch weiterhin über das Landkreisbündnis gut vertreten.
Die in diesem Rahmen beauftragte Kanzlei de Witt sowie das Büro OEKOS begleiten für uns weiterhin das formale Verfahren sehr eng, um über die fachlichen Stellungnahmen der betroffenen Landkreise und Städte hinaus sicherzustellen, dass Methodik und geltende Gesetzgebung im Verfahren eingehalten werden.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die große Beteiligung aller durchaus für
Veränderungen gesorgt hat.
Deshalb sollten auch jetzt weiterhin ALLE beteiligen.
Resolution des Rates der Stadt Seelze
Stellungnahmeder Region Hannover
Für Fragen, Anregungen und Hinweise wenden sie sich bitte auch gern an: Katja Volkhardt, Tel. 05137/828-480 und per E-mail : katja.volkhardt@stadt-seelze.de