Wer das Nutzungsrecht erwirbt, soll vorsorglich für den eigenen Todesfall eine Person für die Rechtsnachfolge im Nutzungsrecht bestimmen. Trifft der Nutzungsberechtigte keine derartige Regelung, geht das Nutzungsrecht auf einen Angehörigen über. Die Rechtsnachfolge ist in der Friedhofssatzung geregelt.
Bestehen Unklarheiten bzw. Streitigkeiten über das Nutzungsrecht, kann die Friedhofsverwaltung jede Benutzung der Grabstätte untersagen.
Wer also zukünftigen Streit befürchtet und diesen vermeiden will, sollte bereits zu Lebzeiten dafür Sorge tragen, dass alle Angelegenheiten rund um die Beerdigung, Nutzungsrechte und die Grabpflege klar und eindeutig geregelt sind.