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Gleichstellungsbeauftragte
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte...
- ist Ansprechpartnerin für die Mitarbeiter*innen der Verwaltung und die Bewohner*innen der Stadt Seelze in allen gleichstellungsrelevanten Fragen und Angelegenheiten im Berufsleben und im Alltag
- unterstützt und berät Gruppen und Initiativen, schafft Netzwerke, weist auf Benachteiligungen und Probleme der Gleichberechtigung hin und ist eine „Schnittstelle" zwischen Verwaltung, Politik und Bürger*innen
- erarbeitet Konzepte und entwickelt Ideen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation im Sinne der Gleichberechtigung vor Ort
- setzt sich insbesondere für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein und widmet sich u.a. den Themen häusliche Gewalt
- wirkt an Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Verwaltung mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung haben
- leistet Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch eigene Veranstaltungen (Vorträge, Ausstellungen, Workshops) und durch die Herausgabe von Informationsmaterial
Wenn Sie als Bewohner*in oder Mitarbeiter*in der Stadt Seelze...
- Informationen zu Frauen- und Gleichstellungsfragen erhalten möchten
- Benachteiligungen erleben
- Kontakt zu Selbsthilfegruppen, Hilfs- und Beratungseinrichtungen suchen
- Erste Hilfe und Beratung benötigen, z.B. bei der Verwirklichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Rückkehr in den Beruf
- Gewalt, Stalking erfahren
- Ideen, Anregungen haben, was aus Ihrer Sicht als Bürger*in oder Mitarber*in im Rahmen der Gleichstellung in Seelze verbessert werden sollte
... dann wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Seelze. Eine telefonische Terminvereinbarung ist gewünscht.
Das Rechtliche zum Schluss:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz)
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise." (Nds. Verfassung Artikel 3. Abs. 2)
Aufgabe und Ziel der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist es, dazu einen Beitrag zu leisten.
Themenschwerpunkte: