Die Straßenreinigung wird wie gewohnt stattfinden, so dass auch die Straßenreinigungsgebühren wie gewohnt fällig werden. Sollten durch die Baumaßnahme besondere Verunreinigungen, z. B. durch An- und Abfuhr von Materialien entstehen, sind diese vom Verursachenden also dem Bauunternehmen zu beseitigen und dieses muss die entstehenden Extrakosten tragen. Die Stadt als Auftraggeber wird dies überwachen.
Zusätzliche Reinigung der Straße auf Grund von Verschmutzungen, die durch die Baustelle entstehen können, wurde beim Gewerk Rohbauarbeiten 1. Bauabschnitt mit ausgeschrieben. Die Ausführung erfolgt dann nach Erfordernis und nicht nach einem festen Turnus.