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Bauleitplanung
Bebauungspläne in der Stadt Seelze:
Allgemeine Informationen
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die Stadt Seelze, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
Eine Bauleitplanung wird von der Kommune durchgeführt, wenn die städtebauliche Entwicklung in einem Bereich dies erforderlich macht. So setzen Bauleitpläne die Rahmenbedingungen für ein öffentliches oder privates (Bau-) Projekt, beispielsweise indem die Dichte eines Baugebietes, die Höhe oder die Lage eines Gebäudekörpers festgelegt wird. Diese Regelungen haben entsprechend Einfluss auf die individuelle Gestaltungsfreiheit beim eigenen Hausbau oder Hausumbau.
Ein Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans dauertin der Regel etwa 1,5 Jahre. Die hierfür erforderlichen Verfahrensschritte werden durch das Baugesetzbuch bundeseinheitlich vorgegeben. Das zeit- und kostenaufwändige Bauleitplanverfahren wird nicht für Einzelvorhaben, wie ein privates Einfamilienhaus, angestoßen, sondern zielt im Sinne des Allgemeinwohls auf einen Gewinn für eine größere gesellschaftliche Gruppe ab bzw. auf die Deckung eines Bedarfs oder auch die Beseitigung eines Missstands. Im Zuge eines Bauleitplanverfahrens haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit,eine individuelle Stellungnahme zu dem geplanten Projekt abzugeben und dadurch mit ihren Belangen Gehör zu finden.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet differenzierte städtebauliche Nutzungen dar, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan regelt verbindlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einzelne Bauvorhaben. Er enthält unter anderem Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Bereich und die Verkehrsflächen betreffen. Der Bebauungsplan ermöglicht die Bebauung und die Nutzung unterschiedlicher Baugrundstücke, gleichzeitig müssen die durch Satzung geltenden Bestimmungen von den jeweiligen Eigentumsparteien beachtet werden.
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Für den einfachen Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, gelten die §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend.
Verfahrensablauf
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Stellungnahme zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen (Anregungen und Bedenken).