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Bauaufsicht
Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für das gesamte Stadtgebiet Seelze. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die Bauwilligen bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch baulicher Anlagen zu beraten und weiterhin darüber zu wachen, dass die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen, sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Bauaufsicht ist insbesondere zuständig für:
Die Beratung hinsichtlich der Bebaubarkeit von Grundstücken
Die Bearbeitung und Entscheidung über Bauvoranfragen
Die Bearbeitung und Entscheidung über Bauanträge
Die Bearbeitung und Entscheidung über Bauanträge für Werbeanlagen
Die Entgegennahme von Mitteilungen nach § 62 NBauO
Das Führen des Baulastenverzeichnisses
Die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Die Bearbeitung von Anträgen auf Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Abbruch von Gebäuden
Hausnummern
Straßennamen
Formulare/Anträge:
Die Anträge zu allen Bauangelegenheiten finden Sie unter den entsprechenden oben genannten Stichworten.
Organisationseinheiten
31.2 - Abteilung Bauordnung & Bauberatung | |
Rathausplatz 1 30926 Seelze E-Mail: bauaufsicht@stadt-seelze.de |