„Bei uns sind bis zu 44 Beschäftigte im Winterdienst-Einsatz“, erläutert Stadtbaurat Dirk Perschel. Diese seien bei Wintereinbruch abwechselnd in zwei Teams auf den kommunalen Straßen, Wegen und Plätzen unterwegs, um diese so schnell und weiträumig wie möglich zu räumen und zu streuen.
„Sobald die Temperaturen unter fünf Grad fallen, kontrollieren wir zunächst an bestimmten Stellen im Stadtgebiet, ob es dort glatt ist“, sagt Maik Buchholz, einer von insgesamt vier Winterdienst-Leitern des Betriebshofs. Die ersten Kontrollen würden an diesen Tagen bereits um 3.30 Uhr erfolgen. Unterstützend hat der Betriebshof dafür vier Wetterstationen aufgestellt, dank denen die Winterdienst-Leiter auf aktuelle Daten aus Gümmer, Velber, Seelze und Letter zugreifen können. „Und bei Schnee oder Glätte ist dann um 4.30 Uhr Dienstbeginn“, betont Maik Buchholz.
Der Winterdienst arbeitet nach einer klaren Prioritätenliste
Nach einer Prioritätenliste kümmern sich die Beschäftigten des Winterdienstes zunächst um zahlreiche Hauptverkehrsstraßen sowie um die Wege und Plätze vor öffentlichen Gebäuden, etwa vor den Schulen und städtischen Kindertagesstätten. Die Straßen mit der höchsten Priorität sind in der Winterdienstklasse A eingeteilt. Dies umfasst insbesondere die am stärksten befahrenen Straßen, darunter die Strecken der Buslinien, sowie Feuerwehrzufahrten und gefährliche Stellen wie Steigungen, Unterführungen und Fußgängerüberwege. Erst danach können die Nebenstraßen geräumt werden, die in die Winterdienstklassen B und C eingeteilt sind.
„Insbesondere bei starkem und andauerndem Schneefall kann es vorkommen, dass die Hauptstraßen mehrfach geräumt und gestreut werden müssen und Nebenstraßen nicht geräumt werden können“, betont Dirk Perschel. Die Verkehrssicherheit auf den Hauptverkehrswegen diene allen Bürgerinnen und Bürgern und habe daher der Straßenreinigungssatzung zufolge auch klar Vorrang.
Moderne Technik sorgt für das bestmögliche Ergebnis
Um all dies zu erreichen, verfügt der städtische Winterdienst über zwei Lastkraftwagen mit einem Gewicht von 7,5 Tonnen, einen Traktor, drei kleinere Fahrzeuge sowie acht Pritschenfahrzeuge. „Alle unsere Fahrzeuge sind mit GPS ausgestattet, so dass wir auch alle Fahrtrouten belegen können“, erläutert Maik Buchholz. Darüber hinaus würden mehrere Fahrzeuge über sogenannte Thermologic-Kameras verfügen, mit deren Hilfe die Beschäftigten ermitteln können, welche Salz-Sole-Mischung erforderlich ist, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Die jeweiligen Streuer hätten dafür zwei Kammern, eine für Salz und eine für Sole. Zum Nachfüllen steht auf dem Gelände des Betriebshofs ein Salzsilo mit einem Fassungsvermögen von 60 Tonnen bereit. „Wenn es richtig knackig wird, ist das Salz schnell weg“, unterstreicht Maik Buchholz. Kein Wunder: Der städtische Winterdienst ist für rund 235 Kilometer Straßen im gesamten Stadtgebiet zuständig, darunter allein 90 Kilometer in der höchsten Prioritätsstufe der Winterdienstklasse A, etwa 50 Kilometer in der Winterdienstklasse B und rund 95 Kilometer in der Winterdienstklasse C. Das Räumen und Streuen der Bundes-, Landes und Kreisstraßen erfolgt zeitgleich durch weitere Einsatzfahrzeuge im Auftrag des Landes Niedersachsen und der Region Hannover.
Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind gefordert
Unabhängig von diesem Winterdienst der Stadt Seelze, der Region Hannover und des Landes Niedersachsen sind bei Glättegefahr auch die Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks an einer öffentlichen Straße gefordert: Sie sind dafür verantwortlich, an ihr Grundstück angrenzende Fuß- und Radwege auf einer Breite von eineinhalb Metern von Eis und Schnee zu befreien oder diese durch einen Fachbetrieb räumen zu lassen. „Wir bitten die Räumungspflichtigen daher, dies zur Sicherheit aller zu gewährleisten“, hebt Dirk Perschel hervor.
Ist kein Gehweg vorhanden, soll der städtischen Straßenreinigungssatzung zufolge ein Streifen von einem Meter Breite neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand geräumt und gegebenenfalls gestreut werden. Sofern über Nacht Schnee gefallen ist, sieht die Satzung vor, dass die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die Reinigung an Werktagen bis 7 Uhr vornehmen oder etwa durch einen Fachbetrieb vornehmen lassen. An Sonn- oder Feiertagen genügt eine Reinigung bis 8 Uhr. Bei starkem und andauerndem Schneefall soll das Räumen bis 20 Uhr regelmäßig wiederholt werden.
Dabei sei es wichtig, dass sich Schneehaufen, die sich beim Schneeschippen ansammeln, nicht zu neuen Hindernissen auftürmen, betont Dirk Perschel. Schnee sollte daher auf den Gehwegen an der Grundstücksseite oder auf dem Grundstück selbst gelagert und keinesfalls auf die Straße geschoben werden. Umgekehrt könne es durchaus vorkommen, dass Räumfahrzeuge den Schnee von der Straße auf einen soeben geräumten Gehweg schieben. „Das ist natürlich sehr ärgerlich, lässt sich aber leider nicht immer vermeiden“, bittet Dirk Perschel angesichts des großen Umfangs des Winterdienstes insbesondere bei starkem Schneefall um Verständnis. Wichtig sei zudem, die Abläufe zur Kanalisation schnee- und eisfrei zu halten, damit das Tauwasser schnellstmöglich abfließen kann.
Zum Streuen können Sand, Splitt und andere abstumpfende Mittel verwendet werden. Schädliche Chemikalien sind dagegen nicht erlaubt. Streusalz darf nur eingesetzt werden, wenn die Glätte anderweitig nicht beseitigt werden kann oder dies an gefährlichen Stellen an Geh- und Radwegen mit Gefälle oder Steigung geboten ist. Allerdings sollen Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz gestreut werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Aus dem gleichen Grund darf auch kein salzhaltiger Schnee auf diesen Grünflächen gelagert werden. Abschließend bittet Dirk Perschel darum, ausgebrachtes Streugut bei Tauwetter aufzufegen und fachgerecht zu entsorgen.
Ergänzende Informationen zum Winterdienst sowie zur Räum- und Streupflicht sind im Internet auf der Seite www.seelze.de/winterdienst verfügbar.