Mit seiner Entscheidung trage der Rat maßgeblich dazu bei, dass nach der Insolvenz der Hannoverschen Immobilien Treuhand ein neuer Bauträger gefunden werden kann und sich die von der Insolvenz Betroffenen somit ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen könnten, sagte Bürgermeister Alexander Masthoff. Die Politik und Verwaltung seien sich einig, dass die zügige Fortführung der Erschließung durch die Stadt Seelze im Interesse aller Beteiligten liege und die Chance deutlich steigere, dass das Baugebiet entsprechend der Planung weiterentwickelt werden kann.
Zum Hintergrund: Die Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH & Co. KG hatte am 7. März 2024 einen Insolvenzantrag gestellt – und nur wenig später folgte am 8. April 2024 auch ein Insolvenzantrag der Hannoverschen Immobilien Treuhand GmbH & Co. KG (HIT) als Tochtergesellschaft und Träger des Baugebiets Gümmer-West. Seitdem ruhen die Bauarbeiten in Gümmer.
Als Teil des Insolvenzverfahrens der HIT sucht der zuständige Insolvenzverwalter nach potenziellen Bauträgern, die das Projekt fortführen. Diese Projektträger werden nach Einschätzung aller Beteiligten allerdings in keinem Fall die Erschließung mit durchführen, so dass die Stadt Seelze diese nun fortsetzen wird. Ziel ist es, dass die Arbeiten möglichst im Frühjahr 2025 beginnen und die Baustraßen möglichst bis Ende 2025 fertiggestellt werden können. In diesem Zuge könnte auch der Bau der Wohneinheiten durch einen neuen Bauträger wieder aufgenommen werden.
Die Finanzierung soll zunächst über die Inanspruchnahme einer vom ursprünglichen Erschließungsträger hinterlegten Bürgschaft erfolgen. Diese Bürgschaften hatte die Stadt Seelze seinerzeit vertraglich mit der HIT vereinbart, um das finanzielle Risiko im Falle einer Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Erschließungsträger abzusichern.
Teile der Bürgschaften mussten bereits aufgrund der vertraglichen Regelungen entsprechend des Baufortschrittes freigegeben werden. Sollte sich herausstellen, dass die verbliebenen Bürgschaften nicht ausreichen, um die gesamten Erschließungskosten zu decken, wird die Stadt die entstehenden Mehrkosten gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) über die Erschließungsbeiträge und der Erschließungsbeitragssatzung bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern erheben.
Die Stadt Seelze kann die Aufträge für die Erschließungsarbeiten erst erteilen, sobald die Versicherung, die die Bürgschaften abgesichert hat, die entsprechenden Gelder freigegeben hat. Die Verwaltung stehe in Kontakt mit der zuständigen Versicherung, um eine schnelle Freigabe der Gelder herbeizuführen, versicherte Bürgermeister Alexander Masthoff.