Noch bis Dienstag, 2. Januar 2024, können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland daran beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Sie müssen dafür lediglich eine E-Mail-Adresse angeben. Jede Person kann sich allerdings nur einmal beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf www.laermaktionsplanung-schiene.de