„Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern möglichst umfassend Alternativen zu den unzulässigen Schottergärten aufzeigen und im konstruktiven Austausch mit ihnen nach praktischen Lösungen suchen“, sagt Sebastian Knebel, Leiter der städtischen Abteilung Bauordnung & Bauberatung. Ziel sei es, gemeinsam eine zügige und rechtskonforme Umgestaltung der betreffenden Flächen zu erreichen. Deshalb setze die Stadt Seelze bewusst schon vor dem Beginn der ab Dezember geplanten Kontrollen auf eine ausführliche Information der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.
Anlass der Kontrollen ist Paragraf 9, Absatz 2, der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Demnach sind alle Grundstücksflächen, die nicht überbaut sind und auch nicht für eine andere Nutzung erforderlich sind, zum Beispiel als Einstellplatz für Fahrzeuge oder für Einfahrten oder Zuwegungen, als Grünflächen anzulegen. Aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass das Anlegen eines Schottergartens etwa in einem Vorgarten bauordnungsrechtlich nicht zulässig ist. Neben einer klassischen Schotterung von Grünflächen ist auch das Verwenden von Kies oder unverhältnismäßig viel Rindenmulch nicht gestattet.
Grundsätzlich gilt eine Gartenfläche als Schottergarten, wenn sie vorwiegend aus Steinen, Schotter oder Kies besteht. Pflanzen sind auf diesen Flächen oftmals gar nicht oder nur spärlich eingesetzt. „Eine gesetzliche Definition eines Schottergartens besteht jedoch nicht und es kommt bei der Beurteilung immer auf den Einzelfall an“, betont Sebastian Knebel.
Für einen ersten Überblick plane die Stadt Seelze zunächst eine Auswertung von Satellitenbildern, bevor die Kontrollen vor Ort zunächst in Dedensen und Gümmer erfolgen werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer festgestellter Schottergärten würden dann zunächst ein Anschreiben erhalten. Bei Bedarf würde die Stadt Seelze in einem weiteren Schritt ein erneutes Schreiben mit dem Angebot einer Anhörung und Erörterung versenden, bevor ein rechtsmittelfähiger Bescheid erfolgt. „Wir setzen dabei bewusst auf Augenmaß und verschicken nur bei ersichtlicher Untätigkeit bezüglich eines Rückbaus einen Bescheid, aus dem dann auch eine Frist zur Umgestaltung hervorgeht“, erläutert Sebastian Knebel.
Da nur eine begrenzte Personenzahl im Bürgerhaus Gümmer, Westerfeldweg 7, zulässig ist, bittet die Stadt Seelze alle Interessierten per E-Mail an schottergarten@stadt-seelze.de um eine vorherige Anmeldung zu dem Informationsabend. Der Einlass beginnt gegen 17.45 Uhr.