Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die sich nach dem Grundstück richtet. Das bedeutet, dass für die Höhe der Steuer die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Eigentümers*der Eigentümerin keine Rolle spielen. Auch ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, wie hoch der Ertrag ist, den ein Grundstück abwirft (z. B. vermietet oder Leerstand).
Das Aufkommen an Grundsteuer steht in voller Höhe den Gemeinden zu.
Steuerpflichtig ist der in Niedersachsen liegende Grundbesitz. Dies sind im Wesentlichen alle bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B) und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A). (Quelle: Land Niedersachsen)
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Grundsteuer wird in drei Stufen ermittelt:
- Stufe 1: Ermittlung der Äquivalenzbeträge (Feststellungsverfahren): Fläche des Grund und Bodens x Äquivalenzzahl x Lage-Faktor, Fläche des Gebäudes x Äquivalenzzahl x Lage-Faktor
- Stufe 2: Multiplikation der Äquivalenzbeträge mit einer Grundsteuermesszahl und Ermittlung des Grundsteuermessbetrag (Veranlagungsverfahren)
- Stufe 3: Anwendung des Grundsteuermessbetrag auf den von der Gemeinde festgelegte Hebesatz (Grundsteuerfestsetzungsverfahren)
Für die Feststellung der Äquivalenzbeträge und des Grundsteuermessbetrages ist das Finanzamt zuständig.
Die eigentliche Festsetzung und die Erhebung der Grundsteuer wird anschließend von der Gemeinde vorgenommen. Hierzu wenden sie den Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag an. Die Gemeinde legt diesen Prozentsatz (Hebesatz) eigenständig fest. (Quelle: Land Niedersachsen)
Wieso wurde die Grundsteuer in Seelze erhöht?
Die Grundsteuer A und B wurden seit 2018 nicht mehr erhöht.
In einem Ratsbeschluss vom 30.11.2023 wurden in einem demokratischen Entscheidungsprozess die Hebesätze und die Gewerbsteuerhöhe festgelegt.
In Seelze wurde der Hebesatz von 600% auf 700% verändert. Das entspricht einer prozentualen Steigerung von 17%. Die Gewerbesteuer ist von 480% auf 500% gestiegen, das entspricht einer Veränderung von 4%.
Was macht die Stadt Seelze mit den Steuereinnahmen?
Die Steuereinnahmen werden benötigt um Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen, ebenso wie die Entfernung von wildem Müll.
Was ändert sich bei der Grundsteuer ab 2025?
2018 hat das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelte und so gegen das im Grundgesetzt verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße.
Ab dem 01. Januar 2025 wird daher die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. In diesem Kontext wurden Grundstückseigentümer*innen von den Finanzverwaltungen angeschrieben und haben ihnen gegenüber eine Erklärung angeben müssen.
Die daraus folgende Anpassung der Hebesätze wird zu einer Verschiebung führen, durch die manche Grundstückseigentümer*innen mehr und andere weniger belastet werden. Das Gesamtvolumen der Einnahmen soll dadurch aber nicht erhöht werden.