„Balkon-Solaranlagen verringern effektiv den Kohlendioxid-Ausstoß und helfen, die Klimaschutzziele der Stadt Seelze zu erreichen“, betont Bürgermeister Alexander Masthoff. Um den Klimaschutz voranzutreiben und den Einsatz erneuerbarer Energien weiter auszubauen, hatte der Rat der Stadt Seelze daher in seiner jüngsten Sitzung am 30. November die entsprechende Förderrichtlinie für den Kauf und Einbau von Balkon-Solaranlagen beschlossen.
„Die Förderung beinhaltet einen Zuschuss von maximal 150 Euro. Sie kann von Privatpersonen, die im Stadtgebiet Seelze ihren Erstwohnsitz haben, beantragt werden“, erläutert Edit Gaal von der zuständigen Fachabteilung Umwelt, Klima & Friedhöfe. Dies gelte auch und explizit für Menschen aus Haushalten mit geringem Einkommen.
Die Antragstellung ist seit Dienstag, 2. Januar 2024 möglich. Die Fördermittel sind allerdings auf insgesamt 22.500 Euro beschränkt. Wenn diese Mittel ausgeschöpft sind, wird kein Zuschuss mehr ausbezahlt. Die Anträge werden nach dem Eingangszeitpunkt bearbeitet und priorisiert. Sollten in diesem Zeitraum mehr als 150 Anträge eingehen, entscheidet das Los. Gehen weniger als 150 Anträge ein, wird die mögliche Antragsstellung bis zur Ausschöpfung der Fördermittel verlängert.
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, prüft die Stadt Seelze die Angaben und registriert den Eingang. Nach der positiven Prüfung des Antrages erhalten Sie von der Stadt Seelze einen Zuwendungsbescheid.
Nach Installation und Inbetriebnahme Ihrer Balkon-Solaranlage reichen Sie den ausgefüllten Verwendungsnachweis mit den erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum 30. Juni 2024 wieder bei der Stadt Seelze, balkonsolaranlagen@stadt-seelze.de oder postalisch an Stadt Seelze, Abteilung 32.1, Rathausplatz 1, 30926 Seelze, ein.
Telefonische Beratung erhalten Sie Mo. – bis Do. unter der Telefonnummer 05137/828-471.
Die Richtlinie über die Gewährung zur Förderung und weitere Informationen sind auf der Seite Förderung von Balkonsolaranlagen zu finden.