Im Frühling wird die freie Landschaft zu einer Kinderstube für Wildtiere und Vögel. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Stöbernde Hunde können dann eine Gefahr für die Tiere werden. Um die Tiere zu schützen, heißt es daher: Hunde an die Leine nehmen und die Wege nicht verlassen.
Im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) ist die Leinenpflicht gesetzlich verankert und gilt während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli. Daher bittet die Stadt Seelze alle Hundebesitzer*innen mit ihren Hunden in diesem Zeitraum nur angeleint durch die freie Natur, zu der auch Wege und Gewässer gehören, zu spazieren und besonders aufmerksam zu sein. Bei nicht Einhaltung der Leinenpflicht, kann das Ordnungsamt laut NWaldLG ein Bußgeld vergeben.