An- und Hinterlieger haben nach der Unterhaltungsverordnung der Region Hannover das Befahren der Grundstücke mit Unterhaltungsgeräten zu dulden. Vorhandene Querzäune sind von den Anliegern mit beweglichen Gattern bzw. Durchfahrten zu versehen, so dass die Unterhaltung der Gewässer mit ihren Ufern jederzeit gewährleistet ist. Fragen beantwortet Herr Stein Forbrig unter 05137/828-443. Rechtsgrundlage ist: Gewässerunterhaltungsverordnung der Region Hannover - Stand: zuletzt geändert am 17.12.2013
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Amtliche Bekanntmachung vom 30.09.2024
Unterhaltungs- und Mäharbeiten an Gewässern III. Ordnung im Stadtgebiet Seelze
Unterhaltungs- und Mäharbeiten an Gewässern III. Ordnung im Stadtgebiet Seelze
In der Zeit vom 1. Oktober 2024 bis zum 28. Februar 2025 werden im Auftrage der Stadt Seelze im gesamten Stadtgebiet umfangreiche Mäh- und Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern III. Ordnung durchgeführt.