Der Rat der Stadt Seelze hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 den Entwürfen der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seelze, Stadtteil Döteberg und des Bebauungsplans Nr. 3 „Feuerwehr Hinterm Kampe“, Stadtteil Döteberg, bestehend aus den zeichnerischen Darstellungen (Flächennutzungsplan) und den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Bebauungsplan) sowie den dazugehörigen Begründungen (inklusive Umweltberichte), zugestimmt und beschlossen, die Pläne nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Auslegungsbeschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Seelze, Stadtteil Döteberg, in Kombination mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Feuerwehr Hinterm Kampe“, Stadtteil Döteberg, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines neuen Feuerwehrgebäudes geschaffen werden. An Stelle der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung, im Flächennutzungsplan als „Flächen für Landwirtschaft“ dargestellt, soll künftig in beiden Planwerken eine Darstellung bzw. eine Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr erfolgen.
Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans sind aus der nachstehenden Skizze ersichtlich.
Nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 35. Flächennutzungsplanänderung sowie der Bebauungsplanentwurf in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 im Internet auf der Seite der Stadt Seelze öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung/Erörterung über ein Kontaktformular. Die Unterlagen der Bauleitpläne sind unter folgender Adresse aufzurufen:
https://www.seelze.de/lebenswert/bauen-wohnen/bauen-in-seelze/bauleitplanung/beteiligung/
Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Abteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung der Stadt Seelze, Rathausplatz 1, 30926 Seelze, bei Zimmer 246, und zwar montags, dienstags und donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr, mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung/Erörterung (Anhörung).
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. In diesen sind Umweltinformationen über die Themen Naturschutz im Hinblick auf den Artenschutz (Brut- und Rastvögel, Fledermäuse, Feldhamster und deren Kartierung), zur Eingriffsbilanzierung und zu Kompensationsmaßnahmen, zur Kartierung, Darstellung und Bewertung der Biotope, Bodenschutz im Hinblick auf Einstufung schutzwürdiger Böden, Bodenfunktionserfüllung, Nährstoffanreicherung, Bodenverdichtung, Bodenlagerungsdichte, Bodenschadverdichtungen, Bodenschutzmaßnahmen, Eingriffe in das Schutzgut Boden, Ausgleichsmaßnahmen, Gewässerschutz im Hinblick auf Oberflächenentwässerung und Grundwasser, Immissionsschutz im Hinblick auf Schallimmissionen, Altlasten und Archäologie in Hinblick auf Bodenfunde enthalten.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen, losgelöst von den oben genannten Stellungnahmen, sind verfügbar:
- Umweltbericht mit Aussagen zu umweltrelevanten Festsetzungen, FFH-Verträglichkeit, Festlegung vom Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung und festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgutachten und Fachplänen. Mit Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile, darunter Abgrenzung des Untersuchungsraumes, Naturraum, Geologie und Böden, Oberflächengewässer/Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope (potenziell natürliche Vegetation, Biotopkartierung, Fauna), Landschaftsbild und Erholungszustand sowie Landwirtschaft. Des Weiteren Aussagen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung. Zudem Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, darunter festgesetzte Maßnahmen des Bebauungsplanes, Auswirkungen auf die Schutzgüter Untergrund/Boden (Hinweise zum Bodenschutz während der Bauphase), Oberflächengewässer/Grundwasser, Klima/Lufthygiene, Arten und Biotope (direkte Auswirkungen durch Lebensraumverlust und indirekte Auswirkungen durch Beeinträchtigung oder Zerschneidung von Lebensräumen), Auswirkungen auf streng und besonders geschützte Arten (artenschutzrechtliche Vorprüfung, darunter Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung, Auswirkungen auf die Tierwelt (Feldhamster, Fledermäuse und Brutvögel)), Auswirkungen auf den Menschen (menschliche Gesundheit und Wohlbefinden, landschaftsbezogene Erholung), Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter (Landwirtschaft/Forstwirtschaft, Landschaftsbild, Bodendenkmäler) und Wechselwirkungen unter Beachtung der Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen. Darüber hinaus Aussagen zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Prüfung von Planungsalternativen und Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen. Biotoptypenkartierung im Rahmen des Umweltberichtes mit einer Auflistung der Vegetationszusammensetzung im Bestand und in der Planung.
- Baugrundgutachten inkl. Versickerungsversuch
- Schalltechnische Untersuchung
- Faunistischer Fachbeitrag
- Untersuchung zu potentiellen Vorkommen vom Feldhamster und Fledermaus-Quartiersstrukturen.
Während des o. g. Zeitraums können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird für die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Seelze, 19.06.24
Stadt Seelze
Alexander Masthoff
Bürgermeister