Inhaltsbereich
Bürgerhäuser - Dorfgemeinschaftsanlagen
In vielen Seelzer Stadtteilen gibt es Dorfgemeinschaftsanlagen, die für private und öffentliche Veranstaltungen genutzt werden können.
Die Nutzungskonditionen richten sich grundsätzlich nach der Benutzungs- und Mietordnung für alle vermietbaren öffentlichen Einrichtungen der Stadt Seelze (siehe unter Dokumente).
Unter Umständen haben die betreibenden Vereine und Organisationen andere oder weitergehende Regelungen vereinbart, es empfiehlt sich daher, sich direkt bei den Ansprechpersonen der Häuser zu informieren.
Weitere Informationen zu den einzelnen Häusern finden sie unter dem entsprechenden Unterpunkt.
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Leine-Treff, Pestalozzistr. 11, 30926 Seelze