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Friedhofsrecht
Friedhofs- und Gebührensatzung
Das Geschehen auf den Friedhöfen wird durch die Friedhofssatzung und durch gesetzliche Bestimmungen geregelt. Gebühren, wie z.B. Nutzungs- oder Bestattungsgebühren, sind in der Friedhofsgebührensatzung festgelegt (siehe unten).
Verhalten auf dem Friedhof
Friedhöfe sind Orte der Bewahrung des Andenkens an Verstorbene. Sind die Stätte, an der eine Vielzahl von Personen aus den unterschiedlichsten Gründen zusammentrifft, seien es die gewerblich Tätigen, die Friedhofsmitarbeiter oder die Besucher.
Deshalb hat sich jeder der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind unbedingt zu befolgen.
Auf Friedhöfen ist es insbesondere nicht gestattet,
- zu lärmen, zu spielen, zu rauchen, zu lagern und Alkohol zu trinken oder bereitzustellen,
- die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der Dienstleistungserbringer,
- Waren aller Art und Dienstleistungen anzubieten,
- an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen,
- ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren,
- Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen der Trauerfeier notwendig und üblich sind,
- den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen,
- Rasenflächen, soweit sie nicht als Wege dienen, und Grabstätten unberechtigt zu betreten,
- Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen oder Hausmüll zu entsorgen,
- Tiere mitzubringen - ausgenommen Blindenhunde,
- Gefäße und Gegenstände hinter oder zwischen den Grabstätten abzustellen.
Nach Verlassen des Friedhofs ist das Tor zu schließen.