Wissenswert
Wissenswert
Stadtgeschichte
Geschichte der Stadtteile
Michael von Obentraut
Stadtführungen
Besondere Themen
Fritz Arend
Johann Egestorff
Martin von Holle
Heini Ludewig
Friedrich Maasberg
Hermann Röber
Hermann Röhrbein
Wolfgang Rogl
Johanne Steche
Seelzes Ehrenbürger
Seelzes Bürgermeister
250 Jahre St. Martin
Chronik Alter Krug
Junkernwiese
Mühlen im Seelzer Stadtgebiet
Seelzes Küster- und Schulhaus
Schlackenverwertung
Der Weg an der Eisenbahn
Großbrand 1755
Reformation in Seelze
Verwaltungsstruktur historisch
Ansteckende Krankheiten
Die Ortswappen
Stadtarchiv
Bürgernah
Rathaus
Lebenswert
Freizeit & Sport
Wirtschaftsnah
Das Geschehen auf den Friedhöfen wird durch die Friedhofssatzung und durch gesetzliche Bestimmungen geregelt. Gebühren, wie z.B. Nutzungs- oder Bestattungsgebühren, sind in der Friedhofsgebührensatzung festgelegt:
Friedhöfe sind Orte der Bewahrung des Andenkens an Verstorbene. Sind die Stätte, an der eine Vielzahl von Personen aus den unterschiedlichsten Gründen zusammentrifft, seien es die gewerblich Tätigen, die Friedhofsmitarbeiter oder die Besucher.
Deshalb hat sich jeder der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind unbedingt zu befolgen.
Auf Friedhöfen ist es insbesondere nicht gestattet,
Nach Verlassen des Friedhofs ist das Tor zu schließen.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.