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Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für das gesamte Stadtgebiet Seelze. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die Bauwilligen bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch baulicher Anlagen zu beraten und weiterhin darüber zu wachen, dass die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen, sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Bauaufsicht ist insbesondere zuständig für:
Formulare/Anträge:
Die Anträge zu allen Bauangelegenheiten finden Sie unter den entsprechenden oben genannten Stichworten.
Nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist für alle Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, die folgende Erklärung zusammen mit der Bauanzeige/ Bauantrag einzureichen: Erklärung zum Nachweis nach EEWärmeG
Entwässerungsanträge werden von der Abteilung 4.2 (Abt. Straßen & Entwässerung) bearbeitet. Informationen und den entsprechenden Vordruck finden Sie hier: Entwässerung.
Weiterhin ist ein statistischer Erhebungsbogen für Baugenehmigungen auszufüllen und zusammen mit dem Bauantrag einzureichen. Diesen finden Sie unter dem folgenden Link des Landesbetriebs für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen:
http://www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm
Informationen zur neuen Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die am 01.11.2012 in Kraft getreten ist, finden Sie hier: www.umwelt.niedersachsen.de/
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