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Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für das gesamte Stadtgebiet Seelze. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die Bauwilligen bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch baulicher Anlagen zu beraten und weiterhin darüber zu wachen, dass die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen, sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Bauaufsicht ist insbesondere zuständig für:
Die Anträge zu allen Bauangelegenheiten finden Sie unter den entsprechenden oben genannten Stichworten.
Gemäß § 92 (1) Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist nach Fertigstellung eines zu errichtenden Gebäudes oder gemäß § 92 (2) GEG nach Änderung eines Gebäudes, eine Erfüllungserklärung vorzulegen. Mit Inkrafttreten der Niedersächsischen Durchführungsverordnung (Nds. DVO) zum GEG ist diese Nds. DVO zum GEG zu beachten.
Erfüllungserklärung bestehende Gebäude und Erweiterung
Erfüllungserklärung Neubauten
Entwässerungsanträge werden von der Abteilung 4.2 (Abt. Straßen & Entwässerung) bearbeitet. Informationen und den entsprechenden Vordruck finden Sie hier: Entwässerung.
Weiterhin ist ein statistischer Erhebungsbogen für Baugenehmigungen auszufüllen und zusammen mit dem Bauantrag einzureichen. Diesen finden Sie unter dem folgenden Link des Landesbetriebs für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen:
http://www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm
Informationen zur neuen Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die am 01.11.2012 in Kraft getreten ist, finden Sie hier: www.umwelt.niedersachsen.de/
Bitte beachten Sie:
Bei der Stadt Seelze besteht ab dem 01.01.2021 noch nicht die Möglichkeit und damit auch nicht die Verpflichtung, gemäß § 3 Niedersächsischer Bauvorlagenverordnung vom 23.11.2021, einen Bauantrag andere Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und die beizufügenden Bauvorlagen digital einzureichen. Die vorgenannten Dokumente sind weiterhin in Papierform mindestens 2-fach einzureichen. Die Stadt Seelze wird die Möglichkeit eines digitalen Bauantrages spätestens bis Ende 2023 schaffen.
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