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Bauberatung
In eine Bauberatung können Bürgerinnen und Bürger, Bauwillige, Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, Nachbarn, d.h. jede oder jeder Auskunftssuchende mit baurechtlichen Fragen kommen. Hier erhalten Sie Auskünfte zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
Ausfürhliche Informationen finden Sie bei "Was erledige ich wo" unter dem Stichpunkt "Bauberatung".
Hinweis:
Gem. § 1 Abs. 1 der Baugebührenordnung sind für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörde Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben. Das bedeutet, dass Auskünfte und Beratungen – auch im Zusammenhang mit einem anhängigen Verfahren – gebührenpflichtig sind.
Für Beratungen ist daher je angefangene ½ Stunde eine Gebühr von 28,00 € zu entrichten. Beträgt der Zeitaufwand weniger als 15 Minuten, entfällt die Gebühr.