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In eine Bauberatung können Bürgerinnen/Bürger, Bauwillige, Entwurfsverfasserinnen/ Entwurfsverfasser, Nachbarn, d.h. jede oder jeder Auskunftssuchende in baurechtlichen Fragen kommen. Hier erhalten Sie Auskünfte zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Insbesondere werden Ihnen Fragen zu folgenden Bereichen beantwortet:
Für die zentralen Bereiche von Letter und Seelze gibt es Gestaltungssatzungen. Auch hierzu berät sie die Bauaufsicht.
Einfache Anfragen werden gleich in der Bauberatung beantwortet. Umfangreichere Fragestellungen können oftmals jedoch nur im Rahmen einer Bauvoranfrage abschließend geklärt werden.
Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, bitten wir um vorherige Terminabsprache (Telefon 05137/828-421).
Eine Beratung zum privaten Baurecht, (z. B. Nds. Nachbarrechtsgesetz) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, d.h. Rechtsanwälten vorbehalten. Vielleicht kann Ihnen aber auch schon die Broschüre des Niedersächsischen Justizministeriums Tipps für Nachbarn weiterhelfen.
In der Broschüre "Vorgärten in Seelze - lebendig, bunt und pflegeleicht" des NABUs erhalten sie Tipps und Informationen zur Anlage schöner, bunter, naturnaher Vorgärten, die viel Freude und wenig Arbeit machen.
Hinweis:
Gem. § 1 Abs. 1 der Baugebührenordnung sind für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörde Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben. Das bedeutet, dass Auskünfte und Beratungen – auch im Zusammenhang mit einem anhängigen Verfahren – gebührenpflichtig sind.
Für Beratungen ist daher je angefangene ½ Stunde eine Gebühr von 28,00 € zu entrichten. Beträgt der Zeitaufwand weniger als 15 Minuten, entfällt die Gebühr.
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