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Wohnraumförderung - Fördergelder für Bestandsimmobilien

Allgemeine Informationen

Eigentümer von Mietwohnungen können bei Vermietung mit der Stadt Seelze Einmalzahlungen von mehreren tausend Euro bekommen.

Die Region Hannover fördert Wiedervermietungen an einkommensschwache oder sozialbenachteiligte Haushalte. Insbesondere wohnungslose Personen oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt benötigen diese Unterstützung dringend.

Vorteile für den Vermieter/Innen

  • Bis zu 2,50 €/qm Wohnfläche und Monat der Bindungslaufzeit; ausgezahlt nach Einzug der Mieter in einer Summe
  • Bis zu 10.000,- € für Maßnahmen der Wohnraumqualifizierung oder –anpassung
  • Mietausfallgarantie zwischen zwei Mietverhältnissen in Höhe der Nettomiete für bis zu drei Monaten
  • Bis zu 10.000,- € Instandsetzungskosten während der Bindung für notwendige Maßnahmen auf Antrag
  • Keine kostenaufwendige Inserate oder zeitintensive Besichtigungstermine

 

 

Verfahrensablauf

Bindungen für Vermieter*innen

Die Vermieter*innen räumt der Region Hannover das Belegungsrecht an dem geförderten Wohnraum für einen frei wählbaren Zeitraum zwischen 5 und 30 Jahren ein. Der geförderte Wohnraum wird für die Dauer der Bindung an die genannte Zielgruppe vermietet, dabei wird die Einhaltung der Einkommensgrenze mittels eines von der Wohnortkommune ausgestelltem Wohnberechtigungsschein nachgewiesen.

Die Nettokaltmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete für die Dauer der Bindung nicht übersteigen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den genannten Ansprechpartner.

Weitere Informationen finden Sie auch unter dem folgenden Link.