Winterzeit
Winter kann sehr schön sein: Schneespaziergänge, Rodeln und Schneemänner bauen sind nicht unbedingt nur ein Vergnügen für Kinder. Damit wir alle sicher durch den Winter kommen und Eis und Schnee nicht zur gefährlichen Rutschpartie werden, haben wir hier die wichtigsten Informationen und Tipps für Sie zusammengestellt.
Damit niemand ins Rutschen kommt…
Wer macht was?
Die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Seelze legt fest, wer für den Winterdienst in welchen Bereichen verantwortlich ist.
Hier die wesentlichen Punkte:
Die Aufgaben der Stadt:
Die Hauptverkehrsstraßen, Durchgangsstraßen und alle wichtigen Nebenstraßen werden vom Betriebshof der Stadt Seelze geräumt und gestreut. Außerdem befreit er Wege und Plätze vor öffentlichen Gebäuden von Eis und Schnee.
Die Reihenfolge ist in einer Prioritätenliste festgelegt. Zuerst sind natürlich die wichtigsten Hauptstraßen (Buslinien, Feuerwehrzufahrten, Gefälle, etc.) und die gefährlichsten Stellen (Steigungen, Unterführungen, Fußgängerüberwege etc.) an der Reihe. Danach erst werden die Nebenstraßen geräumt. Bei starkem und andauerndem Schneefall kann es daher vorkommen, dass die Nebenstraßen nicht geräumt werden können.
Die Straßen mit der höchsten Priorität sind in der Winterdienstklasse A eingeteilt. Nach der erfolgten Räumung dieser Winterdienstklasse werden die Straßen, die in der Winterdienstklasse B eingeteilt sind, geräumt. Schlussendlich erfolgt die Räumung der Straßen in Winterdienstklasse C. In welcher Kategorie sich Ihre Straße befindet, können Sie aus dem Straßenverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungsgssatzung) entnehmen.
Die Aufgaben der Grundstückseigentümer/innen:
Wenn Sie ein Grundstück an einer öffentlichen Straße besitzen, sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Schnee und Eis vor Ihrem Grundstück geräumt und gestreut wird.
Sie können den Winterdienst selbst übernehmen oder andere damit beauftragen. Für Mieter/innen ist der Winterdienst in der Regel im Mietvertrag geregelt.
Wie, womit und wann muss geräumt werden?
Fuß- und Radwege sind in einer Breite von 1,5 m von Eis und Schnee zu befreien, ist kein Gehweg vorhanden, muss ein Streifen von einem Meter Breite neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand geräumt und gestreut werden.
Ist über Nacht Schnee gefallen, muss an Werktagen die Reinigung wie oben beschrieben bis 7 Uhr durchgeführt sein, an Sonn- oder Feiertagen bis 8 Uhr. Bis 20 Uhr ist das Schneeräumen bei starkem und andauerndem Schneefall zu wiederholen.
Zum Streuen können Sand, Split und andere abstumpfenden Mittel verwendet werden. Schädliche Chemikalien sind nicht erlaubt. Streusalz darf nur eingesetzt werden, wenn die Glätte anderweitig nicht beseitigt werden kann bzw. an gefährlichen Stellen an Geh- und Radwegen mit Gefälle oder Steigung.
Standorte der Split- und Streusandkisten:
Almhorst: Hopfenbruch
Dedensen: Forstamtstraße/Rieheweg
Gümmer: Rote Reihe
Harenberg: Im Tale/Bergfeld
Kirchwehren: Küsterstraße
Lathwehren: Zum Röselhof
Letter-Süd: Am Mönckeberg/Wendeplatte
Lohnde: Calenberger Straße/Krumme Masch und Theodor-Heuss-Straße
Seelze: Hermannstal, Kantstraße/Heimstättenbrücke und Humboldtstraße/Regenbogenschule
Seelze-Süd: An den Grachten/K252
Velber: Hasselfeldstraße/Schusterbrink