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Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Informationen

Sind die Eltern nicht miteiander verheiratet, kann eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter bei jedem Standesamt abgegeben werden. Diese Erklärungen können auch bei Notaren und Jugendämtern abgegeben werden. Das gemeinsame Sorgerecht kann nur gegenüber dem Jugendamt der Region Hannover erklärt werden.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an das Standesamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis

Geburtsurkunden der Eltern

Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundungen sind gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Rechtsgrundlage
  • § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
  • §1594 bis §1598 BGB , § 1599 BGB