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Übernahme der Mittagsverpflegung, Bildung- und Teilhabe (BuT)

Verfahrensablauf

Hinweis zur Übernahme der Mittagsverpflegung durch BuT- Berechtigung

Durch die BuT-Berechtigung kann die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten übernommen werden.

Die Berechtigung darf nur für den in der BuT Berechtigung genannten Zeitraum und nur, solange Sie die Sozialleistungen bekommen, verwendet werden.

Welche Sozialleistungen sind gemeint?

  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem SGB II und SGB XII
  • AsylbLG

Was müssen Sie tun?

  • BuT-Berechtigung per Post oder E-Mail einreichen
An wen muss ich mich wenden?

siehe Ansprechpartner/in

Wer stellt die BuT-Berechtigung aus?

Wenden Sie sich für die BuT Berechtigung bitte an das Jobcenter Region Hannover oder an die Region Hannover (siehe Ansprechpartner/in).