Hinweis zur Übernahme der Mittagsverpflegung durch BuT- Berechtigung
Durch die BuT-Berechtigung kann die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten übernommen werden.
Die Berechtigung darf nur für den in der BuT Berechtigung genannten Zeitraum und nur, solange Sie die Sozialleistungen bekommen, verwendet werden.
Welche Sozialleistungen sind gemeint?
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem SGB II und SGB XII
- AsylbLG
Was müssen Sie tun?
- BuT-Berechtigung per Post oder E-Mail einreichen