Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für folgende Schülergruppen:
- Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen vorschulischen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen.
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen.
- Schülerinnen und Schüler, die den 11. oder 12. Schuljahrgang einer Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung besuchen.
- Schülerinnen und Schüler, die eine Berufseinstiegsschule besuchen.
- Schülerinnen und Schüler, die ohne Realschulabschluss die erste Klasse einer Berufsfachschule besuchen.
Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.
Die Region Hannover hat als Trägerin der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Die Fahrkartenausgabe erfolgt über die Schulsekretariate.