Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2024 KEINE Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden können. Somit muss auch für Kinder jeden Alters ein Personalausweis oder ein Reisepass (je nach Wunsch und Urlaubsort) ausgestellt werden.
Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist und eine Identitätsprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen.
Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.