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Namenserklärungen

Allgemeine Informationen

Die Möglichkeit einer Namenserklärung bzw. Namensänderung muss im individuellem Einzelfall durch das Standesamt geprüft werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, bei dem der Personenstandsfall beurkundet wurde. Die Erklärung kann auch bei einem anderen Standesamt abgegeben werden.

Von dort wird sie dann an das registerführende Standesamt weitergeleitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um eine individuelle Antwort zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 30,00 EUR

Bitte beachten: Eine Barzahlung ist nicht möglich!
Zahlungsarten
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Namenserklärung wird mit Entgegennahme durch das zuständige (registerführende) Standesamt wirksam.

Wird die Namenserklärung bei einem anderem Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesamt zugegangen ist.