Befindet sich das Baugrundstück oder die Baumaßnahme in einem Gebiet, das durch einen Bebauungsplan als Wohngebiet (WR, WA, WS, WB) klassifiziert ist, können Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 einschließlich der geplanten Nebenanlagen und -gebäude nach Bestätigung durch die Bauordnungsbehörde der Stadt Seelze ohne Baugenehmigung errichtet werden. Das gilt ebenso für sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 in Gewerbe- und Industriegebieten.
Seit 1.Juli 2024 ist das Mitteilungsverfahren gem. § 62 NBauO erweitert worden um Erleichterungen bei Umbaumaßnahmen ( z.B. Dachgeschoss- Ausbauten zu Wohnzwecken) gem. § 85a NBauO, bei einfachen Bebauungsplänen gem. § 30 Abs. 3 BauGB sowie in Gebieten nach §§ 34 und 35 BauGB.