Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit
- Diamantene Hochzeit
- Eiserne Hochzeit
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag
- zum 75., 80., 85., 90. Geburtstag
- ab dem 91. Geburtstag jährlich
werden Urkunden und Präsente überreicht.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.