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Kirchenaustritt

Allgemeine Informationen

Der Kirchenaustritt ist bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes persönlich (Ihre Anwesenheit ist erforderlich) zu erklären.

Verfahrensablauf

Die Änderung der Religionszugehörigkeit wird an das Finanzamt übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), wenn Ihre Lohn/Gehaltsabrechnung erstellt wird.

 

Voraussetzungen
  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
    • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
  • Der Austritt von Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann nicht gegen deren Willen erklärt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 30,00 EUR

Bitte beachten: Eine Barzahlung ist nicht möglich!
Zahlungsarten
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.