Der Bearbeitungsstatus der Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
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Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage
Ansprechpartner/in
22.11 - Team Bürgerbüro | |
Rathausplatz 1 30926 Seelze Telefon: 05137 828-352 Telefax: 05137 828-350 E-Mail: buergerbuero@stadt-seelze.de | Besuche nur nach Terminvereinbarung |
Externe Ansprechpartner/in
32.09 - Team KFZ Zulassungsangelegenheiten Rendsburger Straße 34 30659 Hannover Telefon: 051161617444 E-Mail: teamkfz@region-hannover.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.