Alle im Stadtgebiet gehaltene Hunde über drei Monate müssen bei der Stadt angemeldet und versteuert werden. Die Hundemarke, die Sie bei der Anmeldung des Hundes erhalten, muss Ihr Hund am Halsband tragen.
Für jeden Hund, der den siebten Lebensmonat vollendet hat, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dabei muss die Mindestversicherungssumme für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro betragen.
Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer gekennzeichnet werden. Bei diesem sogenannten „Chippen“ wird vom Tierarzt mit einer Spritze in den linken Nacken des Hundes ein Chip platziert, welcher eine individuelle Kennnummer enthält. Über diesen soll eine Identifizierung des Hundes jederzeit möglich sein. Halterdaten werden auf diesem Chip nicht gespeichert.
Ferner ist der sogenannte „Hundeführerschein“ erforderlich, der durch einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis zu belegen ist. Der Nachweis erfolgt durch die "Mitteilung nach § 15 des Niedersächsischen Hunde Gesetzes" (Formular siehe unten).
Außerdem muss der Hund noch in das zentralen Hunderegister Niedersachsen eingetragen werden. Dies kann online auf dieser Seite erledigt werden: www.hunderegister-nds.de.
Auf folgender Seite finden sie umfassende Informationen zu den Verpflichtungen für das Halten von Hunden: Informationen zum Hundegesetz
Für die Anmeldung Ihres Hundes nutzen Sie gern zur Vorbereitung das unten stehende Formular. Ihr persönliches Erscheinen in unserem Bürgerbüro ist allerdings erforderlich!
Die Abmeldung eines Hundes kann hingegen auch postalisch geschehen. Bitte nutzen Sie hierfür das unten beigefügte Formular und legen Sie, falls möglich, bitte die Hundemarke bei.