Inhaltsbereich

Hinweisgeberschutzgesetz

Allgemeine Informationen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die Umsetzung der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ und regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlang haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehen Meldestellen melden wollen (hinweisgebende Personen und ggf. die betroffenen Personen sollen geschützt werden).

Sollten Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit bei der Stadt Seelze oder im Zusammenhang mit der Stadt Seelze Kenntnis davon erlagen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, können Sie sich an die in Umsetzung des HinSchG eingerichtete Interne Meldestelle wenden. 

Zuständigkeiten der internen Meldestelle gemäß § 2 HinSchG

  1. Verstöße, die strafbewehrt sind,
  2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, sowie die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
  3. Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft. 
    Dazu gehören unter anderem: 
    • Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
    • Produktsicherheit und -konformität,
    • Sicherheit im Straßenverkehr,
    • Umweltschutz,
    • Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit, 
    • Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz, 
    • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
    • Verbraucherrechte und der Verbraucherschutz,
    • Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten, 
    • Sicherheit in der Informationstechnik.
  4. Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesem Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte, und weitere Finanz- und steuerrechtliche Verstöße.


Bitte beachten Sie:

  • Die Interne Meldestelle ist kein Anlaufpunkt bei allgemeinen Beschwerden.
  • Vermeintliche Verstöße gegen den Datenschutz können über den bekannten Datenschutzrechtlichen Meldeweg an gemeldet werden. 
  • Die Interne Meldestelle dient nicht der Abwendung von akuten Notfällen oder Gefahrenlagen. 

Information zum Umgang mit Ihren Daten
Ihre Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein gegenüber Dritten Angaben zu Ihrer Person zu machen, werden wir uns zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber:in sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kontaktaufnahme, um Ihnen von den möglich ergriffenen Maßnahmen zu berichten. 


Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldekanäle der internen Meldestelle zur Verfügung: 

Per E-Mail an:

Per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an: Stadt Seelze, Interne Meldestelle nach dem HinSchG, Rathausplatz 1, 30926 Seelze

Per Telefon: 05137 828 -145