Dieses Teilgebiet der Sozialhilfe erbringt Leistungen an Personen, die sich in besonderen – mit sozialen Schwierigkeiten verbundenen – Lebensverhältnissen befinden und die aufgrund von mangelnden Selbsthilfekräften unfähig sind, diese Schwierigkeiten eigenständig zu überwinden.
Besondere Lebensverhältnisse können hierbei z.B. sein:
- Ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, allerdings mit einem höheren Schweregrad als eine „normale“ Arbeitslosigkeit wie z.B. fehlende Anbindung an das staatliche Hilfe-Regelleistungssystem (Bürgergeld) oder Überschuldung.
- Nicht vorhandene Wohnung (z.B. Obdachlosigkeit) oder unzureichende Wohnverhältnisse (z.B. so gen. „Messi-Wohnung“).
- Gewaltgeprägte Lebensumstände.
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (z.B. JVA oder Psychiatrie).
- Vergleichbare nachteilige Lebensumstände.
Mit den Leistungen wird das Ziel verfolgt, den einzelnen Menschen zu befähigen, seine Schwierigkeiten aktiv zu überwinden, so dass die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglicht und gesichert wird (= Hilfe zur Selbsthilfe). Die Leistungen können auch zum Ziel haben, evtl. drohende soziale Schwierigkeiten abzuwenden (z.B. Verlust der Wohnung aufgrund von „Messi-Verhältnissen“ oder ausbleibender Mietzahlungen während einer Haft).
In Betracht kommen insbesondere Ambulante Leistungen in Form von persönlicher Dienstleistung, wie
- Tagesaufenthalte
- Besuch von Beratungsstellen oder Inanspruchnahme eines ambulant begleiteten Wohnens
Geldleistungen, wie
- Übernahme künftiger Mieten während einer Haft (i.d.R. jedoch für max. 12 Monate).
Für bereits entstandene Mietschulden wäre (ggf. zusätzlich) ein Antrag auf nach § 36 SGB XII (Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft) beim Team 22.21 „Existenzsichernde Leistungen“ zu stellen. - Übernahme von Entrümpelungs- und Reinigungskosten bei so gen. „Messi-Wohnungen“.
Stationäre Leistungen, wie
- Stationäre Wohnangebote