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Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

Allgemeine Informationen

Wenn Ihre Einkünfte aus der befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Je nach Bedarf/Anspruch beinhalten beide Leistungsarten im Wesentlichen:

  • Regelsätze
  • Unterkunfts- und Heizkosten im angemessenen Umfang
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung 
  • einmalige Leistungen

Darüber hinaus können folgende Mehrbedarfe anerkannt werden:

  • Schwerbehinderung mit Nachweis über das Merkzeichen “G",
  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung von Kindern,
  • kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit und
  • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung
An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Sachbearbeiterinnen. Gerne senden Sie uns Ihre Anfrage an das Funktionspostfach: soziale-leistungen@stadt-seelze.de 

Voraussetzungen

Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und die erforderlichen Leistungen nicht von anderen erhalten. Die Hilfe setzt grundsätzlich mit Kenntnisnahme des Sozialhilfeträgers ein, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel
  • ausgefülltes Antragsformular (Formular siehe unten)
  • Erklärung über die Krankenversicherung (Formular siehe unten)
  • Vermögenserklärung (Formular siehe unten)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Einkommensnachweise, z. B. Rentenbescheide, Verdienstabrechnungen, Belege/Schriftverkehr über Unterhalt, Wohngeldbescheid
  • Mietvertrag, Nachweis über Energie- und sonstige Nebenkosten
  • Mietbescheinigung (Formular siehe unten)
  • Erklärung über den Besitz und die Haltung eines Kfz (Formular siehe unten)
  • ggf. Beitragsrechnung der Kranken- und Pflegeversicherung
  • ggf. Lebensversicherungspolice, Kraftfahrzeugschein, Bausparvertrag, Bestattungskostenvorsorgevertrag, Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G

Darüber hinaus können in Einzelfällen weitere Unterlagen benötigt werden, diese werden bei Bedarf durch uns angefordert.

Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hilfe zum Lebensunterhalt setzt grundsätzlich taggenau mit der Kenntnisnahme des Sozialhilfeträgers ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von der jeweiligen Fallkonstellation und dem Antragsaufkommen abhängig.

Anträge / Formulare

Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.