Wenn Ihre Einkünfte aus der befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Je nach Bedarf/Anspruch beinhalten beide Leistungsarten im Wesentlichen:
- Regelsätze
- Unterkunfts- und Heizkosten im angemessenen Umfang
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- einmalige Leistungen
Darüber hinaus können folgende Mehrbedarfe anerkannt werden:
- Schwerbehinderung mit Nachweis über das Merkzeichen “G",
- Schwangerschaft,
- Alleinerziehung von Kindern,
- kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit und
- Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung