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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Allgemeine Informationen

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Je nach Bedarf/Anspruch beinhalten beide Leistungsarten im Wesentlichen:

  • Regelsätze
  • Unterkunfts- und Heizkosten im angemessenen Umfang
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung 
  • einmalige Leistungen

Darüber hinaus können folgende Mehrbedarfe anerkannt werden:

  • Schwerbehinderung mit Nachweis über das Merkzeichen “G",
  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung von Kindern,
  • kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit und
  • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung
An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Sachbearbeiterinnen. Gerne senden Sie uns Ihre Anfrage an das Funktionspostfach: soziale-leistungen@stadt-seelze.de 

Voraussetzungen

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben

  • Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,

sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel
  • ausgefülltes Antragsformular (Formular siehe unten)
  • Erklärung über die Krankenversicherung (Formular siehe unten)
  • Vermögenserklärung (Formular siehe unten)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Einkommensnachweise, z. B. Rentenbescheide, Verdienstabrechnungen, Belege/Schriftverkehr über Unterhalt, Wohngeldbescheid
  • Mietvertrag, Nachweis über Energie- und sonstige Nebenkosten
  • Mietbescheinigung (Formular siehe unten)
  • Erklärung über den Besitz und die Haltung eines Kfz (Formular siehe unten)
  • ggf. Beitragsrechnung der Kranken- und Pflegeversicherung
  • ggf. Lebensversicherungspolice, Kraftfahrzeugschein, Bausparvertrag, Bestattungskostenvorsorgevertrag, Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G

Darüber hinaus können in Einzelfällen weitere Unterlagen benötigt werden, diese werden bei Bedarf durch uns angefordert.

Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsicherungsleistungen werden auf Antrag erbracht. Ein Antrag wirkt auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird, wenn die Voraussetzungen des § 41 SGB XII innerhalb dieses Kalendermonats erfüllt werden. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen unaufgefordert umgehend mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von der jeweiligen Fallkonstellation und dem Antragaufkommen abhängig.