Die Gewässerunterhaltung gewährleistet den Wasserabfluss der 66.000 m stadteigener Gewässer III. Ordnung. Neben den stadteigenen Gräben werden weitere Gräben von verschiedenen Unterhaltungspflichtigen betreut.
Für bauliche Anlagen (wie z.B. Durchlässe, Leitungen, auch Aufschüttungen/Abgrabungen) in oder an Gewässern wird eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt. Bei Gewässern III. Ordnung wird diese durch die Region Hannover erteilt.