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Gewässerunterhaltung

Allgemeine Informationen

Die Gewässerunterhaltung gewährleistet den Wasserabfluss der 66.000 m stadteigener Gewässer III. Ordnung. Neben den stadteigenen Gräben werden weitere Gräben von verschiedenen Unterhaltungspflichtigen betreut.

Für bauliche Anlagen (wie z.B. Durchlässe, Leitungen, auch Aufschüttungen/Abgrabungen) in oder an Gewässern wird eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt. Bei Gewässern III. Ordnung wird diese durch die Region Hannover erteilt.

Zuständige Stelle

Fachbereich Umwelt
Region Hannover

Herr Losse
Höltystraße 17
30171 Hannover
0511/616-22732
Fax: 0511/616-22679

Welche Unterlagen werden benötigt?
  1. Name und Anschrift.
  2. Erläuterung des Vorhabens und dessen Umfang.
  3. Bezeichnung des Gewässers III. Ordnung.
  4. Bezeichnung des Grundstückes/der Grundstücke sowie der ggf. von der Maßnahme sonst noch betroffenen Grundstücke mit Katasterbezeichnung.
  5. Auszug aus dem Flurkartenwerk i. M. 1 : 1.000 und dem Liegenschaftskataster als Eigentümernachweis der betroffenen Grundstücke.
  6. Topographische Karte i.M. 1 : 25.000 mit Kennzeichnung des Grundstückes
  7. Deutsche Grundkarte i.M. 1 : 5.000 auf dem das Grundstück mit dem Gewässer für das geplante Vorhaben gekennzeichnet ist.
  8. Beschreibung und zeichnerische Darstellung der Baumaßnahme mit Schnittdarstellung.
  9. Nur im besonderen Einzelfall - Wassertechnische Berechnung (hydraulischer Nachweis der Verrohrung)
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem Kostentarif in der z.Z. gültigen Verwaltungskostensatzung.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern hinsichtlich der Antragstellung weitergehende Fragen bestehen, setzen Sie sich bitte mit dem Fachbereich Umwelt der Region Hannover in Verbindung.