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Gedenkstätten

Allgemeine Informationen

Gedenkstätten sind Orte mit einem starken Bezug zu einem denkwürdigen Ereignis oder einer erinnerungswürdigen Person, die baulich oder gärtnerisch zu einem Denkmal oder Mahnmal gestaltet wurden.

An die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft erinnern in Niedersachsen eine Vielzahl von Gedenkstätten - meist an authentischen Orten von Menschenrechtsverletzungen.
Ausstellungen in den einzelnen Einrichtungen sollen die konkreten Formen der Menschenrechtsverletzungen vermitteln und das Leid der Opfer - soweit möglich - verdeutlichen.

Daneben sind die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Mahnmale gegen den Krieg und gegen die Zerstörungen, die er anrichtet. Sie sind in vielen Kommunen Niedersachsens zu finden.

 

In der Stadt Seelze gibt es verschiedene Schmuck- und Gedenkplätze:

  • Brunnenplatz Kirchwehren, kirchliches Grundstück
  • Denkmalsplatz Lohnde, Calenberger Straße
  • Denkmalsplatz Gümmer, Rote Reihe
  • Kriegerdenkmal Dedensen, kirchliches Grundstück, Altes Dorf
  • Denkmalsplatz Lathwehren, Georgstraße
  • Denkmalsplatz Almhorst, Hopfenbruch
  • Kriegerdenkmal Harenberg, kirchliches Grundstück, Harenberger Meile
  • Kriegerdenkmal Velber, städtischer Friedhof, Steinkamp
  • Kriegerdenkmal Letter, alter städtischer Friedhof, Im Sande
  • Kriegerdenkmal Obentrautanlage Seelze, Hannoversche Straße

Kranzniederlegungen zum Volkstrauertag erfolgen nicht durch die Stadt, sondern durch die Ortsräte, Kirchengemeidemitgleider etc.

Bei akuten Mängeln und/oder Gefahrensituationen bitte direkte Info an die genannte Ansprechpartnerin.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Für einige Gedenk- und Begräbnisstätten bestehen besondere Zuständigkeitsregelungen.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.