Die Ausstellung einer Geburtsurkunde können Sie beim Standesamt im Geburtsort des Kindes beantragen.
Inhaltsbereich
Geburtsurkunde
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie erhalten die Geburtsurkunde gegen Vorkasse auf dem Postweg oder bei Abholung gegen Barzahlung mit Girocard.
Voraussetzungen
Geburtsurkunden erhalten auf Antrag:
- Kinder
- Eltern
- Personen mit nachgewiesenem rechtlichen oder berechtigten Interesse
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
ggf. Abstammungsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung einer Urkunde: 15,00 EUR
Für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: 7,50 EUR
Bitte beachten: Eine Barzahlung ist entgegen der Angabe in dem Fomular nicht möglich!
Zahlungsarten
- Überweisung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist von 110 Jahren für die Führung des Geburtenregisters durch das Standesamt darf noch nicht abgelaufen sein. Nach Ablauf der Frist ist das Stadtarchiv zuständig.