Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt des Ortes, in welchem das Kind geboren wurde.
Inhaltsbereich
Geburt
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei miteinander verheirateten Eltern:
- Eheurkunde
- Eheurkunde
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Ggf. Eheurkunde der Mutter, auch falls die Ehe bereits aufgelöst ist
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- Personalausweise der Eltern
- Eine Geburtsbescheinigung, die entweder vom Arzt/von der Ärztin einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellt wurde.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Urkunde fallen Gebühren an (siehe Geburtsurkunde)
Für die Beantragung von Kindergeld, Mutterschafts- und Elterngeld erhalten Sie 3 gebührenfreie Urkunden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem Standesamt am Geburtsort anzuzeigen.