Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Wasseranschluss für den Garten besitzen, können Sie sich die Abwassergebühren für das dort entnommene Wasser erstatten lassen, da es nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. Hierfür ist die Installation eines geeichten Gartenwasserzählers erforderlich.
Inhaltsbereich
Gartenwasser
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Nach Einbau des Zählers muss dieser bei der Stadt gemeldet werden. Hierfür senden Sie uns bitte per E-Mail oder per Post folgende Unterlagen zu:
- die Adresse des Grundstücks
- die Rechnung für den Zähler
- die Rechnung für den Einbau des Zählers
- ein Foto des eingebauten Zählers, auf dem die Zählernummer und der Zählerstand und auch die Umgebung des Zählers erkennbar sind
Sie zahlen weiterhin wie gewohnt die festgesetzten Abwassergebühren. Nach Ende des Gartenjahres, jedoch spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides (§ 12 Abs. 5 der Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Seelze -s.u.), senden Sie dann jährlich ein aktuelles Foto des Zählers mit Zählerstand an den zuständigen Sachbearbeiter bzw. die zuständige Sachbearbeiterin.
Die für die nachgewiesene Wassermenge gezahlten Abwassergebühren werden Ihnen im Anschluss von der Stadt Seelze erstattet.