Für die Erteilung von Holzsammelscheinen sind die Eigentümer der Waldflächen zuständig.
Während der Brut- und Setzzeit (01.04.-15.07.) gilt außerhalb der Ortslage ein allgemeiner Leinenzwang für Hunde.
In Wildschongebieten gilt der Leinenzwang darüber hinaus ganzjährig.