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Elterngeld

Allgemeine Informationen

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

Verfahrensablauf

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

An wen muss ich mich wenden?

In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen lag nicht über EUR 250.000 (Alleinerziehende) bzw. EUR 300.000 (Elternpaare)
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes mit dem Vermerk "Für die Beantragung von Elterngeld"
  • Einkommensnachweise
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
  • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
  • Elternzeitbestätigung

Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Bearbeitungsdauer

Nach Einreichen der vollständigen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer zur Zeit ca. 4 Wochen.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht
Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

Was sollte ich noch wissen?

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.