Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Dies gilt auch für die Beseitigung von Niederschlagswasser über die öffentliche Kanalisation.
Grundstücksanschlüsse werden durch die Stadt kostenpflichtig erstellt.
Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht für Indirekteinleiter. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.