Wer als Deutsche oder Deutscher im Ausland heiraten möchte, benötigt i. d. R. ein Ehefähigkeitszeugnis.
Wenn Sie beide Deutsche sind, erkundigen Sie sich beim ausländischem Standesamt, ob ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis genügt.
Wer als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchte, benötigt ein Ehefähigkeitszeugnis. Sollte Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, ist die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht Celle über das Standesamt zu beantragen.