Brauchtumsfeuer
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Zur Veranstaltung eines Brauchtumsfeuers ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Eine Ausnahmegenehmigung kann dann erteilt werden, wenn dem Brauchtumsfeuer eine langjährige Tradition zur Pflege des Brauchtums zugrunde liegt. So sollen u.a. Geruchs- und Rauchbelästigungen in Grenzen gehalten und die Umwelt geschont werden.