Inhaltsbereich

Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

Allgemeine Informationen

Brauchtumsfeuer

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Zur Veranstaltung eines Brauchtumsfeuers ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Eine Ausnahmegenehmigung kann dann erteilt werden, wenn  dem Brauchtumsfeuer eine langjährige Tradition zur Pflege des Brauchtums zugrunde liegt. So sollen u.a. Geruchs- und Rauchbelästigungen in Grenzen gehalten und die Umwelt geschont werden.

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Osterfeuer oder ein anderes Traditionsfeuer abbrennen möchten, müssen Sie dies anmelden.

Bitte nutzen Sie dafür das unten stehende Formular.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Kommune in deren Stadtgebiet das Brauchtumsfeuer abgebrandt werden soll.

Voraussetzungen

Brauchtumsfeuer, die bereits traditionell seit mehreren Jahren durchgeführt werden, können eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Was sollte ich noch wissen?

Brenntage

Die Brenn-VO ist mit dem Ablauf des 31.03.2014 außer Kraft getreten und damit die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung der sogenannten Brenntage entfallen. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und Treibseln auf dem eigenen Grundstück ist in Niedersachsen verboten. Lediglich in Einzelfällen und unter bestimmten, engen Voraussetzungen ist eine Ausnahme von dem Verbot auf Antrag möglich.