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Bestattung anmelden

Allgemeine Informationen

a) Leichen und Aschen Verstorbener sind zu bestatten. Jede Leiche soll grundsätzlich innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle überführt werden. Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen seit Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen in Niedersachen gesetzliche Friedhofspflicht. Bei einem Todesfall besteht die Pflicht, unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt zu verständigen. Die Ärztin oder der Arzt stellt nach der Leichenschau eine Todesbescheinigung aus, welche der für den Todesfall zuständigen Stelle zuzuleiten ist.

b) Es besteht die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Friedhöfen und unterschiedlichen Grabarten zu wählen. Art und Ort der Bestattung sollen dem Willen der verstorbenen Person entsprechen.

c) Zur Bestattung berechtigt bzw. verpflichtet sind Angehörige in folgender Reihenfolge:

  • Eheleute oder eingetragene Lebenspartnerin / Lebenspartner,
  • Kinder,
  • Enkelkinder,
  • Eltern,
  • Großeltern und
  • Geschwister.

Veranlasst keine dieser Personen die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

An wen muss ich mich wenden?

a) An eine Ärztin oder einen Arzt wegen der Leichenschau und der Todesbescheinigung.

b) An ein Bestattungsunternehmen, allgemein Bestater genannt, Ihres Vertrauens. Der Bestatter kümmert sich um die Abholung und Aufbahrung des Leichnams, die Anmeldung des Sterbefalles beim Standesamt des Sterbeortes zwecks Beurkundung des Sterbefalles. Er regelt mit der Friedhofsverwaltung die Bestattung.

c) An die Friedhofsverwaltung der Stadt Seelze, für Informationen zur Bestattung, Bestimmungen der Friedhofssatzung (siehe unten) sowie den Gebühren, die für eine Bestattung nach geltender Friedhofsgebührensatzung (siehe unten) anfallen.

d) An das Ordnungsamt des Sterbe- oder Auffindungsortes, wenn niemand bereit ist, die Bestattung eines Angehörigen beim Bestatter in Auftrag zu geben.

Voraussetzungen

Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen werden nach Bedarf durch den beauftragten Bestatter eingeholt und an die Friedhofsverwaltung der Stadt Seelze weitergeleitet:

  • Sterbeurkunde (vor der Beisetzung vorzulegen)
  • Anmeldung eines Sterbefalls zur Bestattung (beinhaltet die Gebührenübernahmeerklärung)
  • Einäscherungsnachweis bei Urnenbeisetzungen
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren einer Bestattung sind immer individuell. Die einzelnen Gebührensätze sind der aktuellen Friedhofsgebührensatzung (siehe unten) zu entnehmen.

Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung einer verstorbenen Person sorgen, wird die Bestattung von der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der verstorbenen Person ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Jede Leiche soll grundsätzlich innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle überführt werden. Die Bestattung kann grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.